Manuela Brandt | Rechtsanwältin - Düsseldorf

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Kosten und Gebühren


Die Rechtsanwaltsgebühren für Beratungs- und Vertretungstätigkeiten richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Möglich ist es auch, im Einzelfall eine besondere Honorarvereinbarung zu treffen.

Für den Fall einer Erstberatung sieht das RVG vor, dass eine solche Beratungsgebühr für Verbraucher maximal 190,00 € kosten darf. Hinzu kommen kann eine Auslagenpauschale in Höhe von weiteren 20,00 € sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Für Unternehmen gilt die Beschränkung der Erstberatungsgebühr nicht.

Im Rahmen zivilrechtlicher wie auch arbeitsrechtlicher Vertretungen im vorgerichtlichen Bereich wie auch in einem Klageverfahren bestimmt sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Betrag, der geltend gemacht wird (sogenannter Gegenstandswert). Je höher der Betrag ist, um den gestritten wird, desto höher wird die Gebühr, die der Rechtsanwalt zu berechnen hat. Die Höhe der einzelnen Gebühr bestimmt sich nach der Gebührentabelle. Je nach dem, welche Tätigkeit der Rechtsanwalt wahrnimmt, fällt eine unterschiedliche Gebühr an. Im Rahmen der Bearbeitung eines Mandates fallen in der Regel mehrere Gebühren an.

Um einen Eindruck von der Höhe einer einzelnen Netto-Gebühr zu geben, haben wir einen Ausschnitt aus einer solchen Gebührentabelle eingestellt.

Wert bis
0,3
0,75
1
1,2
1,3
1,5
1,6
               
300,00
10,00
18,75
25,00
30,00
32,50
37,50
40,00
600,00
13,50
33,75
45,00
54,00
58,50
67,50
72,00
900,00
19,50
48,75
65,00
78,00
84,50
97,50
104,00
1200,00
25,50
63,75
85,00
102,00
110,50
127,50
136,00
1500,00
31,50
78,75
105,00
126,00
136,50
157,50
168,00
...
9000,00
134,70
336,75
449,00
538,80
583,70
673,50
718,40
10000,00
145,80
364,50
486,00
583,20
631,80
729,00
777,60
13000,00
157,80
394,50
526,00
631,20
683,80
789,00
841,60
16000,00
169,80
424,50
566,00
679,20
735,80
849,00
905,60
19000,00
181,80
454,50
606,00
727,20
787,50
909,00
969,60

Im Rahmen der Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, beispielsweise in einem Einspruchsverfahren gegen ein Bußgeld, sieht das RVG andere Berechnungsmethoden vor. Dort richtet sich die anfallende Gebühr beispielsweise nach der Höhe des Bußgeldes. Auch hier fallen in der Regel mehrere Gebühren an. Dies gilt auch für Gebühren, die für die Vertretung im Strafverfahren anfallen. Da sich die Rechtsanwaltsgebühren anhand verschiedener Aspekte berechnen, muss jeweils im Einzelfall ermittelt werden, wie hoch die Kosten für eine Beratung bzw. eine Rechtsvertretung voraussichtlich sind.

Beispiel:
Gegenstandswert: bis 10.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3100 RVG
631,80 €
1,2 Terminsgebühr gem. Ziff. 3104 RVG
583,20 €
Auslagenpauschale gem. Ziff. 7002 RVG
20,00 €

Netto
1.235,00 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
234,65 €

Brutto
1.469,65 €

(Die Beispielrechnung betrifft Rechtsanwaltsgebühren für ein erstinstanzliches zivilrechtliches Klageverfahren.)

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